Abbruch von Asbestzementprodukten und Entsorgung von Asbestabfällen
- Wir sind im Besitz eines Sachkundenachweises nach Nr. 2.7 der TRGS 519 i. V. m. Anlage 4c und können für Sie den Abbruch von Asbestzementprodukten und die Entsorgung von Asbestabfällen im Entsorgungsfachbetrieb übernehmen.